Schadensdokumentation mit Drohne
Für SIe
in der Luft.

Schadensdokumentation durch den Einsatz von eigener Drohne (DJI Mavic 3 Classic)

Als Eigentümer sind Wohnungsunternehmen verpflichtet, den Zustand ihrer Gebäude regelmäßig zu überprüfen, um das Risiko von Sach- und Personenschäden auf dem Grundstück zu minimieren. Turnus und Umfang der Überprüfungen zur Verkehrssicherung sind dabei gesetzlich nicht definiert, sondern stark vom Gebäude und des zu überprüfenden Ausstattungsmerkmals abhängig.

Die Überprüfung der Verkehrssicherheit eines Gebäudes bzw. Grundstücks besteht zumeist aus einer Kontrolle der technischen Anlagen (z. B. Elektroinstallationen, Aufzüge, Heizungstechnik etc.), einer Sichtung des Gebäudes (z.B. Fluchtwege, Dach- und Fassadenkontrolle, Treppen etc.) sowie einer Sichtung der Außenanlagen des Grundstücks (z. B. Schneeberäumung, Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle etc.).

Das Potenzial für den Einsatz von Flugdrohnen liegt hier in der effizienteren und sicheren Begutachtung der Gebäude und Außenanlagen aus der Luft, was insbesondere für sonst nur schwer erreichbare Dach- und Fassadenflächen oder weitläufige Außenanlagen für das Wohnungsunternehmen Mehrwerte stiftet.

Das bedeutet, dass bei Sturmschäden oder anderen Beschädigungen an der Gebäudehülle, die sonst mit üblichen Fotoaufnahmen dokumentiert werden, nunmehr durch die neue Technik – dem Einsatz von Drohnen – diese umfänglicher und genauer festgehalten und somit dem jeweiligen Versicherungspartner, zur Bewertung des Schadensumfanges, zur Verfügung gestellt werden können.

WSA - Schadensdokumentation mit Drohne
WSA - Schadensdokumentation mit Drohne
WSA - Schadensdokumentation mit Drohne
Der Drohneneinsatz kann dabei den Personaleinsatz für die Begutachtung reduzieren, da größere Gebäude- und Geländebereiche in einem kürzeren Zeitraum gesichtet werden können. Die Begutachtung vormals kaum einsehbarer Dach- und Fassadenbereiche erhöht die Sicherheit des Gebäudes und befördert eine schnelle Gefahrenerkennung, bevor sich der Schaden ausweitet. Für die Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens oder der Dienstleister entfällt das Risiko gefährlicher Dachbesteigungen.

Hierbei verweisen wir gleichzeitig auf nachfolgenden Artikel des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Alle Vorteile auf einen Blick

Michael Lux

Geschäftsführer

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Wohnungswirtschaftliche Treuhand
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